Mandatsvereinbarung
Standardvereinbarung für Mandate im Rahmen des Profundo „Expert-Review & Fix“ nach den Bestimmungen der österreichischen Rechtsanwaltsordnung (RAO).
Proof of Concept: Dieser Text ist ein Entwurf zu Demonstrationszwecken und wird vor dem Produktivbetrieb durch die finale, anwaltlich freigegebene Fassung ersetzt.
1. Vertragsparteien
Die Mandatsvereinbarung kommt zustande zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“; Identitätsdaten laut Auftragsformular) und der Rechtsanwältin / dem Rechtsanwalt, die/der das Mandat nach durchgeführter Konfliktprüfung annimmt (nachfolgend „Rechtsanwalt“). Profundo vermittelt das Mandat und stellt die technische Plattform bereit; das Mandatsverhältnis besteht unmittelbar zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
2. Gegenstand des Mandats
Gegenstand ist die Prüfung des vom Mandanten hochgeladenen Vertragsdokuments samt der im Risiko-Scan identifizierten Befunde sowie die Ausarbeitung unterschriftsreifer Ersatz- bzw. Ergänzungsklauseln nach österreichischem Recht („Expert-Review & Fix“). Nicht umfasst sind insbesondere Vertretung vor Behörden und Gerichten, Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite sowie die laufende rechtliche Betreuung.
3. Zustandekommen; Konfliktprüfung
Der Auftrag des Mandanten gilt als Angebot. Das Mandat kommt erst zustande, wenn der Rechtsanwalt es nach Prüfung auf Interessenkollisionen (§ 9 f RAO) ausdrücklich annimmt. Lehnt der Rechtsanwalt ab, wird der Auftrag einem anderen kooperierenden Rechtsanwalt angeboten; kommt kein Mandat zustande, wird das Honorar rückerstattet.
4. Honorar
Es gilt das beim Auftrag ausgewiesene Pauschalhonorar (inkl. USt.), abhängig vom Umfang des Dokuments. Mit dem Pauschalhonorar sind sämtliche Leistungen nach Punkt 2 abgegolten. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5. Mitwirkung des Mandanten; Grundlagen der Bearbeitung
Der Mandant sichert zu, dass das hochgeladene Dokument vollständig ist und seine Angaben (insbesondere zur eigenen Vertragsrolle) zutreffen. Der Rechtsanwalt stützt seine Prüfung auf das übermittelte Dokument und diese Angaben. Zur Vorbereitung werden technische Analysewerkzeuge (KI-gestützte Auswertung) eingesetzt; die rechtliche Beurteilung und Freigabe erfolgt ausschließlich durch den Rechtsanwalt.
6. Verschwiegenheit
Der Rechtsanwalt unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 9 RAO). Alle übermittelten Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt.
7. Haftung
Der Rechtsanwalt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftpflichtversicherung nach § 21a RAO besteht. Für die Plattform Profundo gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; die Ergebnisse des kostenlosen Risiko-Scans stellen keine Rechtsberatung dar.
8. Rücktrittsrecht (Verbraucher)
Ist der Mandant Verbraucher im Sinne des KSchG, steht ihm grundsätzlich das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG (14 Tage) zu. Der Mandant stimmt zu, dass mit der Bearbeitung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird; bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
9. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Kanzleisitz des Rechtsanwalts.